- einweisen
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ein|wei|sen ['ai̮nvai̮zn̩], wies ein, eingewiesen <tr.; hat:1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird:jmdn. ins Krankenhaus, in ein Heim einweisen.2. (jmdm. an seinem [neuen] Arbeitsplatz) die nötigen Instruktionen und Weisungen zu seiner Arbeit geben:der Chef hat sie [in ihre neue Arbeit] eingewiesen.Syn.: ↑ anleiten, ↑ anlernen, ↑ anweisen, ↑ ausbilden, ↑ einarbeiten, ↑ einführen, ↑ unterweisen (geh.), vertraut machen mit.3. (einen Autofahrer, eine Autofahrerin) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle o. Ä. dirigieren:sie wies ihn in die Parklücke ein.* * *
ein||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉1. feierlich einführen2. anleiten3. an eine bestimmte Stelle in einer Ordnung stellen● jmdn. in ein Amt, in eine Arbeit \einweisen; den Patienten ins Krankenhaus \einweisen einliefern, die Einlieferung anordnen* * *
ein|wei|sen <st. V.; hat:1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird:jmdn. ins Krankenhaus, in ein Erziehungsheim e.2.a) jmdn. in eine neue Tätigkeit einführen, indem man ihm Instruktionen über seine zu verrichtende Arbeit gibt:die Sekretärin wurde von ihrer Chefin [in ihre Aufgaben] eingewiesen;b) jmdm. feierlich sein Amt übergeben:der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen.3. (Verkehrsw.) (einen Autofahrer) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle dirigieren:den Fahrer, den ankommenden Wagen [in eine Parklücke] e.* * *
ein|wei|sen <st. V.; hat: 1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird: jmdn. ins Krankenhaus, in ein Erziehungsheim e.; die obdachlose Familie wurde in die leer stehende Wohnung eingewiesen. 2. a) jmdn. in eine neue Tätigkeit einführen, indem man ihm Instruktionen über seine zu verrichtende Arbeit gibt: die Sekretärin wurde von ihrer Chefin [in ihre Aufgaben] eingewiesen; Eigentlich sollte Lucia im Ristorante helfen, aber Gina brachte sie zu Pauline ... und wies sie in die Arbeit im Haus ein (Danella, Hotel 400); b) jmdm. feierlich sein Amt übergeben: der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen. 3. (Verkehrsw.) (einen Autofahrer) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle dirigieren: den Fahrer, den ankommenden Wagen [in eine Parklücke] e.; Auf der Straße stand ein Uniformierter. Er wies die Funkwagen ein (Bastian, Brut 177).
Universal-Lexikon. 2012.